Flohmarktordnung

Flohmarktordnung

Unter Flohmarktartikel (Trödel) verstehen wir Alt- und Gebrauchtwaren. Neu- und Industriewaren, Überschussware und Restposten sind in einem kleineren Umfang ebenfalls auf dem Flohmarkt zugelassen, werden aber als Gewerbestandplätze gewertet.

Der Verkauf von Waffen, Munition und Feuerwerksartikeln (Pyrotechnik) jeglicher Art ist ebenso verboten wie pornographische Artikel und NS-Artikel.

Den Verkauf von Speisen und Getränken müssen Sie bei der Samtgemeinde Fintel (Ordnungsamt) anzeigen, sofern Sie nicht Inhaber einer Reisegewerbekarte sind. Anderenfalls ist der Verkauf der Gemeinde Lauenbrück anzuzeigen.


Stellplätze und Aufbau
Die Stände müssen bis 09:00 Uhr ausgebaut sein. Ein Befahren mit Kraftfahrzeugen ist von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht gestattet. Ein Verbleib von Fahrzeugen oder Anhängern in den Bereichen ist nicht möglich. Alle (Nutzflächen) Standflächen sind mit Nummern versehen, die Flohmarktmitarbeiter helfen Ihnen, Ihren Platz zu finden. Halten Sie auf jeden Fall Ihre zugeteilte Standnummer und die Buchungsbestätigung bereit.

Abbau
Das Einfahren mit dem Auto zum Ende des Flohmarktes ist vor 16:00 Uhr aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ein Verstoß wird umgehend zur Anzeige gebracht.

Sauberkeit
Sie sind verpflichtet Ihren Stand sauber zu verlassen! Die Inbetriebnahme von Camping-Grillgeräten sowie offenes Feuer sind verboten. Ein Verstoß wird umgehend zur Anzeige gebracht.

Anmeldung und Standgebühr
Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt ausschließlich über 
www.flohmarkt.lauenbrück.de Alle verfügbaren Standplatzabschnitte sind online unter dieser Website einsehbar.

Eine Anmeldung ist jeweils nur bis zum 31.08. des Jahres möglich. Wer online keinen Standplatz bekommen hat, kann am Morgen des Flohmarkttages ab 8.00 Uhr beim Marktmeister im Rathaus nachfragen, ob noch Stände frei sind.

Verstöße gegen die Lauenbrücker Flohmarkt-Ordnung
Im Interesse aller bitten wir um Verständnis, dass wir bei Verstößen gegen die Flohmarktordnung den Verursacher zur Anzeige bringen und von weiteren Veranstaltungen ausschließen. Siehe auch unter AGBs.

Veranstalter ist die Gemeinde Lauenbrück



Stand: Juni 2023, Änderungen vorbehalten.